Kontaktnachverfolgung gemäß §5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung
Liebe Mitglieder und Gäste,
der TVGG ist bei Veranstaltungen des Vereins zur Datenerhebung und Dokumentation nach §5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung verpflichtet.
In diesen Tagen startet die Punktspiel-Saison, und Punktspiele sind Veranstaltungen in diesem Sinne, ebenso LK-Turniere und ähnliches.
Privates Spielen ist nach unserem Verständnis keine Veranstaltung des Vereins. Wir können als Verein aber nicht sicherstellen, dass Teilnehmer einer Veranstaltung (z.B. Punktspieler, Eltern und Betreuer) und andere private Spieler jederzeit voneinander getrennt sind.
Daher bitten wir ab sofort ALLE Personen, die unsere Tennisanlage betreten, egal aus welchem Anlass, ihre Anwesenheit zu dokumentieren.
Die Kontaktdatenerhebung soll gemäß Verordnung bevorzugt elektronisch erfolgen.
Der Verein setzt zu diesem Zweck ab sofort die LUCA App ein, mit der die Datenschutz-konforme Kontaktnachverfolgung in Geschäften, Restaurants oder Kinos oder auch auf einer Sportanlage möglich ist.
Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie teilnehmende Betriebe und Gesundheitsämter, kostenlos (das Land Niedersachsen hat am 26.03.2021 einen Vertrag zur Nutzung der LUCA App abgeschlossen).
Wir bitten Euch daher, die Luca App zu installieren (Google Play, Apple Store) und ab sofort Eure Anwesenheit auf dem Vereinsgelände mit LUCA zu dokumentieren.
Dazu scannt ihr den LUCA Barcode, der am Einhänge-Häuschen und ggf. noch an weiteren Standorten gut sichtbar platziert wird.
Alternativ tragt Euch bitte per Hand in die ausgelegten Listen zur Anwesenheitserfassung ein.
Wir danken Euch für Eure Unterstützung.
Anhang 1: Auszug aus der Nds. Corona-Verordnung §5 (1)
Satz 2:
Nach Satz 1 sind der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer (Kontaktdaten) der jeweiligen Person sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungsuhrzeit zu dokumentieren.
Satz 7a:
Die Kontaktdatenerhebung soll elektronisch erfolgen und kann im Einzelfall in Papierform erfolgen, wenn eine elektronische Kontaktdatenerhebung nicht möglich ist;
die Verpflichtungen nach den Sätzen 2, 3, 5 und 7 entfallen, wenn die Nutzung einer Anwendungssoftware zur Verfügung gestellt wird, mittels der Kontaktdaten sowie Erhebungsdatum und -uhrzeit sowie Aufenthaltsdauer erfasst werden können und die Software für einen Zeitraum von vier Wochen eine Übermittlung an das zuständige Gesundheitsamt ermöglicht.
Satz 11-12:
Soweit gegenüber der oder dem zur Erhebung Verpflichteten Kontaktdaten angegeben werden, ist die besuchende oder teilnehmende Person zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet.
Verweigert die besuchende oder teilnehmende Person die Kontaktdatenerhebung oder verweigert sie im Falle des Satzes 7 a die Zustimmung zur Datenweitergabe, insbesondere auch im Falle eines positiven Testergebnisses, oder erfüllt sie ihre Pflicht nach Satz 11 nicht, so darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden.
Anhang 2: Datenschutzerklärung
Die für den Einsatz der LUCA App notwendige Datenschutzerklärung werden wir in Papierform im Einhängehäuschen zur Einsicht bereitstellen sowie auf unserer Homepage hier verfügbar.